Übernachten in Aulendorf
"Jetzt Erholung buchen"
Schön, dass Sie ein paar erholsame Tage in Aulendorf planen! Dazu haben wir Ihnen einen Gastgeberverzeichnis (PDF-Dokument, 3,22 MB, 07.02.2023) vorbereitet, in dem Sie alle unsere Hotels, Ferienwohnungen und Privatzimmer finden. Sie werden sehen, das Angebot in Aulendorf ist überraschend groß und erfreulich vielfältig.
In Aulendorf gibt es Unterkünfte in fast jeder Kategorie und Preislage. Alle wichtigen Informationen für Ihre Zimmerreservierung finden Sie unter dieser Rubrik oder direkt über die Tourist-Information. Insbesondere für die Sommermonate ist eine frühzeitige Reservierung empfehlenswert.
Außerdem finden Sie die Unterkünfte online & buchbar auf dieser Homepage.
Doch in einem Punkt gleichen sich alle unsere Unterkünfte: Überall werden Sie mit großer Herzlichkeit erwartet und mit maximaler Gastfreundschaft verwöhnt. Freuen Sie sich darauf! Und wir freuen uns darauf, Sie schon bald bei uns in Aulendorf begrüßen zu dürfen!
Gastaufnahmebedingungen für Beherbergungsleistungen
Sehr geehrte Gäste von Aulendorf, die Tourist-Information ist ausschließlich als Nachweisstelle für freie Unterkünfte und Ferienwohnungen tätig. Sie nimmt keine Vermittlungen vor.
Vertragliche Beziehungen entstehen direkt zwischen dem Beherbergungsbetrieb und dem Gast. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des zwischen dem Beherbergungsbetrieb, - nachfolgend "BHB" abgekürzt - und Ihnen zustande kommenden Beherbergungsvertrages. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.
1. Abschluss des Beherbergungsvertrages, Stellung des TIH
1.1 Mit der Buchung bietet der Gast dem BHB den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an.
1.2 Der Beherbergungsvertrag mit dem BHB kommt mit der Buchungsbestätigung zustande, bei kurzfristigen Buchungen durch die Bereitstellung der Unterkunft/Ferienwohnung.
1.3 Die Gästeinformation hat nicht die Stellung eines Vermittlers der gebuchten Unterkunftsleistung.
2. Rücktritt und Nichtanreise
2.1 Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom BHB ersparten Aufwendungen. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben verpflichtet, nicht in Anspruch genommene Zimmer möglichst anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe hat der Gast für die Dauer des Vertrages den genannten Entschädigungsbetrag zu entrichten.
2.2. Der Entschädigungsbetrag liegt demnach:
Bei Ferienwohnungen 90%
Bei Übernachtung/Frühstück 80%
Bei Halbpension 70%
Bei Vollpension 60%
des vereinbarten Gesamtpreises
2.3 Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.
2.4 Die Rücktrittserklärung ist ausschließlich an den Beherbergungsbetrieb zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.
3. Preise/Leistungen
3.1 Die im Prospekt oder auf der Homepage angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein (nicht die Kurtaxe + Kurzübernachtunspauschale), soweit nicht anders angegeben. Sie gelten pro Person.
3.2 Die vom BHB geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem gültigen Prospekt.
4. Bezahlung
4.1 Der gesamte Aufenthaltspreis, einschließlich aller Nebenkosten, ist am Tage der Abreise zahlungsfällig, soweit nichts anderes vereinbart ist.
4.2 Der BHB kann bei Aufenthalten von mehr als einer Woche eine Zwischenabrechnung erstellen, welche sofort zur Zahlung fällig ist.
5. Haftung des BHB
5.1 Die vertragliche Haftung des BHB für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor -, neben – und nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt.
a) soweit ein Schaden des Gastes vom BHB weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit der BHB für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist. Eine eventuelle Haftung des BHB gemäß §§ 701 ff. BGB (Gastwirtshaftung) bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.
5.2 Der BHB haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
5.3 Die in diesem Verzeichnis enthaltenen Angaben beruhen auf den von den Beherbergungsbetrieben und Vermietern gelieferten Unterlagen, für deren Vollständigkeit und Richtigkeit von der KTÜ keine Gewähr übernommen wird.
6. Reklamation
Soweit Beanstandungen auftreten, hat der Gast seine Beschwerde unverzüglich an den BHB, nicht an die KTÜ zu richten. Unterbleibt eine sofortige Mängelanzeige schuldhaft, sind im Regelfall Ansprüche gegen den BHB ausgeschlossen.
7. Gerichtsstand, Sonstiges
7.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem BHB findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
7.2 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Vertrages bleibt unberührt.
7.3 Gerichtsstand für Klagen des Reisegastes gegen den BHB ist ausschließlich der Sitz des BHB.
7.4 Für Klagen des BHB auf Bezahlung des vereinbarten Unterkunftspreises und der Nebenleistungen ist, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, der Gerichtsstand des Erfüllungsorts maßgebend. Für Klagen gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des BHB vereinbart.