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Naturstrandbad Steeger See: Aulendorf

Seitenbereiche

Vorlesen
Naturstrandbad Steeger See

Naturstrandbad und Naturerlebnisweg Steeger See

Der Steeger See ist einer der schönsten Naturbadeseen im gesamten oberschwäbischen Raum, so haben auch die Leser der Schwäbischen Zeitung in einer Abstimmung vor einiger Zeit entschieden. Auch die Hörer von Radio 7 haben den Steeger See in einer Abstimmung unter sehr vielen Seen im Kreis Ravensburg und Bodenseekreis prämiert. Das Naturfreibad hat einen Sprungturm (3 m Höhe) mitten im See, ein Sprungbrett, mehrere Holzplattformen, die im See zum Verweilen einladen und einen Steg, der 15 m weit in den See hineinführt. Mit einer Liegefläche von rund 17.000 m², einem Beachvolleyball- und Fußballfeld, mehreren kleineren Spielinseln für die Kleinsten und einem der längsten Sandstrände Oberschwabens, lädt das Naturfreibad im Sommer zum Plantschen und Entspannen ein.

Gerne verwöhnt Sie auch die Gaststätte am Steegersee mit leckerer Pizza oder Pommes & kühlen Getränken

Hauptbereich

Öffnungszeiten & Kontakt

Saisoneröffnung am 04. Mai 24 (je nach Witterung)

geöffnet von 09.00 Uhr bis 20.00 Uhr;
letzter Einlass 30 min vor Betriebsschluss.
Jeden Freitag: Baden bis die Sonne unter geht!

Telefonnummer: 07525 912185
Mobil Telefonnummer: 0151 29231731
 

Eintrittspreise für Badesaison 2024 Steeger See

  • Kinder ab 6 Jahre/Jugendliche
    1,70 Euro
    ermäßigt 1,40 Euro
  • Erwachsene
    3,00 Euro
    ermäßigt 2,40 Euro
  • Familien
    6,80 Euro
    ermäßigt 5,50 Euro
  • Abendkarte Erwachsener (ab 17 Uhr)
    1,80 Euro
    ermäßigt 1,40 Euro
  • Abendkarte Familie
    4,00 Euro
    ermäßigt 3,30 Euro
  • Abendkarte Kinder/Jugendliche (ab 17 Uhr)
    1,00 Euro
    ermäßigt 0,80 Euro

10er Karten

  • Kinder ab 6 Jahre/Jugendliche
    13,60 Euro
    ermäßigt 11,20 Euro
  • Erwachsene
    24,00 Euro
    ermäßigt 19,20 Euro

Jahreskarten / Vergünstigter Vorverkauf ab 09.12.23 bis 30.03.24

  • Kinder ab 6 Jahre/Jugendliche
    19,00 Euro (15,00 Euro)
    ermäßigt 16,00 Euro (12,00 Euro)
  • Erwachsene
    33,00 Euro (27,00 Euro)
    ermäßigt 27,00 Euro (22,00 Euro)
  • Familie ab 1 Kind
    70,00 Euro (58,00 Euro)
    ermäßigt 56,00 Euro(47,00 Euro)
  • Familie ab 5 Kinder
    0,00 Euro

Die Jahreskarten erhalten Sie an folgenden Vorverkaufsstellen:

  • Kasse Naturfreibad Steeger See
  • Schneider schreiben & spielen, Bachstraße 19, zu den Ladenöffnungszeiten
  • Buchhandlung Rieck, Hauptstr. 63, zu den Ladenöffnungszeiten

Ermäßigungen werden gewährt - nur gegen Vorlage eines Ausweises!

  • mit Schwerbehindertenausweis (gegen Nachweis auch für Familienkarten bei Schwerbehinderung eines Familienangehörigen)
  • Begleitpersonen von Schwerbehinderten sind nach Maßgabe des Behindertenausweises vom Eintritt befreit
  • Sozialhilfeempfänger
  • mit Aulendorfer Gästekarte
  • Kinderreiche Familien mit 5 Kindern unter 18 Jahren sind vom Eintritt grundsätzlich befreit.
  • Über 18-jährige Schüler/Studenten/Auszubildende sind in der Familienkarte enthalten (bei Studenten Erstwohnsitz in Aulendorf)
  • nur gegen Vorlage eines gültigen Ausweises!
  • SZ-Abo
  • mit Zugticket bwegt! auf den Tageseintritt
  • Partner von Wellpass & Hansefit

Familienkarten erhalten Personen/Paare ab dem 1. Kind!

Saisonschließfächer

Zusätzlich zu den Tagesschließfächern gibt insgesamt 48 Schließfächer die für private Dinge über eine Badesaison hinweg angemietet werden können. Die Fachgröße beträgt H 94 x B 38 x T 77 cm und kostet pro Schrank 25,00 €/Badesaison (zuzüglich 25,-€ Kaution)

Eine Vorabreservierung erfolgt nicht. Erst mit Saisonbeginn können die vorhandenen Fächer angemietet werden. Die Räumung bzw. die Schlüsselrückgabe muss spätestens zum letzten Badetag der laufenden Saison erfolgen.

Fundsachen im Naturstrandbad Steeger See

Generell müssen alle Funde ab einem Wert von 10,00 Euro im Fundbüro abgegeben werden.

Die Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt. Wir bemühen uns, den Verlierer zu ermitteln. Lebens- und Genussmittel, Medikamente und Chemikalien werden sofort entsorgt. 

Mit dem „Online-Fundbüro“ können Sie bequem von zu Hause aus oder unterwegs und rund um die Uhr nach Ihrem verlorenen Gegenstand suchen. Dabei suchen Sie nicht nur in Aulendorf nach Ihrem vermissten Gegenstand, sondern automatisch auch in den Städten und Gemeinden im Umkreis, welche dieses Programm ebenfalls einsetzen.

Tipps, wenn Sie einen Gegenstand verloren haben

  • Wenn Sie einen Geldbeutel bzw. eine Bankkarte verloren haben: wenden Sie sich schnellstmöglich an Ihre zuständige Bank, um die Bankkarte sperren zu lassen und somit vor Missbrauch zu schützen.
  • Fragen Sie zunächst dort nach, wo Sie meinen, Ihren Gegenstand verloren zu haben.
  • Haben Sie Ihren Gegenstand womöglich in einem öffentlichen Verkehrsmittel (Bus, Bahn) verloren? Dann wenden Sie sich direkt an den Fahrgast-Service des entsprechenden Verkehrsunternehmens. Die Kontaktdaten finden Sie auf der jeweiligen Website unter dem Suchwort „Fundsache“.
  • Haben Sie an den zuvor aufgeführten Orten keinen Erfolg, können Sie hier über das „Online-Fundbüro“ eine Verlustmeldung machen. Wenn Ihr verlorener Gegenstand im Fundbüro abgegeben wird, informieren wir Sie umgehend.
  • Selbstverständlich geben wir Ihnen auch hier im Fundbüro telefonisch oder vor Ort gerne Auskunft, ob Ihr vermisster Gegenstand abgegeben wurde.

Online-Fundbüro für den Steeger See
Über unser Serviceportal Novafind können Sie mit wenigen Klicks online suchen, was Sie verloren haben. Funde, die in den letzten 2 Monaten im Steeger See gefunden bzw. abgegeben wurden, finden Sie hier: Fundsachen Naturfreibad Steeger See

Finderlohn
Meldet sich der Verlierer, steht dem Finder Finderlohn zu. Dies wird bei der Abgabe der Fundsache im Fundbüro abgefragt und entsprechend notiert. Der Finderlohn beträgt gemäß § 971 BGB:
- vom Wert der Sache bis zu 500 Euro 5 %
- vom Mehrwert (> 500 Euro) 3 %

Naturerlebnisweg Steeger See

Ein Naturerlebniswegführt Sie auf einer Strecke von rund 1,2 km um den Steeger See. Er ist mit weichen Hackschnitzeln aufgefüllt und so für jede Alters- und Zielgruppe nutzbar, sei es für eine kleine Joggingrunde, einen kurzen Spaziergang nach Feierabend oder auch für einen schönen Familienausflug am Sonntag.

Der Naturerlebnisweg zeigt die Flora und Fauna im Landschaftsschutzgebiet Steeger See auf. Der Frosch „Steegi“ begleitet die Besucher um den Weg. Der Name wurden in einem Wettbewerb 2019 von zahlreichen Kindern bestimmt.

Vorgestellt und erlebbar gemacht werden beispielsweise die Schussenrenaturierung in diesem Bereich oder auch der Weißstorch, der seit einigen Jahren wieder in Aulendorf beheimatet ist.

Der Naturerlebnisweg lädt Kinder und Erwachsene ein, den Steeger See mit allen Sinnen zu entdecken. Auf dem Rundweg lernen Besucher auf spielerische Art und Weise auch verschiedenen Baum- und Holzarten kennen oder auch die Vögel der heimischen Wälder, die auch in den zahlreichen Nistkästen um den Weg herum ein Zuhause finden. Ein Nistkasten kann selbst gepuzzelt werden oder die Kleinsten können ihr Können beim Tierweitsprung testen.

Der Naturerlebnisweg, der über 30 Stationen und einer Lauflänge von etwa 1,2 Kilometern umfasst, kann zu jeder Jahreszeit entdeckt werden. In den wärmeren Monaten können Sie sich an der angrenzenden, frisch sanierten Wassertretstelle (ganzjährig ohne Eintritt zugänglich) erfrischen und abkühlen oder natürlich auch ein erfrischendes Bad im Naturfreibad Steegersee nehmen.

Impressionen Naturerlebnisweg

Badeordnung für das Naturstrandbad Steeger See

Haus- & Badeordnung für das Naturstrandbad Steeger See

Allgemeines

  1. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und der Sauberkeit im gesamten Bereich des Strandbades, einschließlich des Eingangsbereiches und der dazugehörigen Außenanlagen.
     
  2. Die Haus- und Badeordnung ist für alle Badegäste verbindlich. Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte erkennt jeder Badegast die Haus- und Badeordnung sowie alle sonstigen Anordnungen für einen sicheren und geordneten Betrieb an.
     
  3. Die Einrichtungen des Strandbades sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung oder Beschädigung haftet der Badegast für den entstandenen Schaden. Bei schuldhaft verursachten Verunreinigungen, kann ein besonderes Reinigungsgeld erhoben werden, dessen Höhe sich individuell nach dem entstandenen Aufwand für die Schadensbeseitigung bemisst.
     
  4. Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie dem Aufrechterhalten der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zu wider läuft.
     
  5. Das Rauchen im Freibad ist nur im Freien (außerhalb von geschlossenen Räumen) erlaubt. Die Liegewiesen sind von Zigarettenresten frei zu halten. Ansonsten gilt im gesamten Strandbadbereich für den Konsum von Tabak und alkoholischen Getränken das Jugendschutzgesetz.
     
  6. Behälter aus Glas oder Porzellan sind am See und Uferbereich nicht erlaubt.
     
  7. Das Betriebspersonal übt gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Besucher, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können vom Besuch des Strandbades ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet.
     
  8. Fundgegenstände sind beim Personal abzugeben. Über diese Gegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.
     
  9. Den Badengästen ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte (Smartphones, Bluetooth Boxen, u.ä.) oder Fernsehgeräte ohne Headset zu benutzen, um die anderen Badegäste nicht zu stören.
     
  10. Das Mitbringen und Benutzen von Paddel bei Schlauchbooten und Stand Up Paddeling (SUP) ist aus Gründen des Gewässer- und Pflanzenschutzes sowie der Sicherheit gegenüber andern Schwimmern nicht gestattet.
     
  11. Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen, ohne deren ausdrückliche Einwilligung, ist nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke sowie für die Presse, bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung der Badleitung.
     
  12. Das Grillen mit Einweggrillen und offenen Feuerstellen ist nicht erlaubt.
     

Öffnungszeiten und Zutritt

  1. Die Öffnungszeiten und der Einlassschluss werden öffentlich bekannt gegeben. Die Öffnungszeiten können witterungsbedingt verkürzt werden. Ansprüche gegen den Betreiber, können hieraus nicht abgeleitet werden. Einlassschluss ist 30min. vor dem jeweiligen Betriebsende.
    Ausgenommen davon ist der Besuch der Gaststätte. Diese Öffnungszeiten werden durch den Pächter/Inhaber festgelegt. Zu beachten hierbei ist:
    Nach Betriebsschluss des Strandbades (auch bei witterungsbedingter Badezeitverkürzung) ist der Aufenthalt nur noch im Bereich der Gaststätte und der dazugehörigen Freifläche erlaubt. D.h. alle Einrichtungen wie Liegewiese, Spielgeräte, Steganlagen usw. stehen aus versicherungstechnischen Gründen nicht mehr zur Verfügung und der Aufenthalt und die Nutzung sind außerhalb der Öffnungszeit des Strandbades untersagt.
     
  2. Die Betriebsleitung kann die Benutzung des Bades oder Teile davon z.B. für Schul- oder Vereinsschwimmen, Kursangebote oder Veranstaltungen, teilweise oder komplett einschränken, ohne dass daraus ein Anspruch oder Ermäßigung des Eintrittsgeldes besteht.
     
  3. Der Zutritt ist nicht gestattet:
    a) Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen.
    b) Personen, die Tiere mit sich führen (Ausnahme Blindenhunde).
    c) Personen, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit (im Zweifel kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) leiden.
    d) Personen, die das Bad zu gewerblichen oder sonstigen nicht badeüblichen Zwecken nutzen wollen, außer die Betriebsleitung hat eine derartige Nutzung genehmigt.
     
  4. Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können ist die Benutzung des Strandbades nur mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.
     
  5. Kinder unter 6 Jahren ist der Zutritt nur in Begleitung einer Betreuungsperson erlaubt.
     
  6. Jeder Badegast muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte für die entsprechende Leistung sein. Die jeweils gültige Entgeltregelung ist Bestandteil dieser Haus- und Badeordnung.
     
  7. Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen. Entgelte bzw. Gebühren nicht zurückgezahlt. Für verlorene 10er Karten wird kein Ersatz geleistet. Ausgenommen sind Saisonkarten. Bei Nachweis des Verlustes werden diese, gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr, ersetzt. Tageskarten haben den jeweiligen Tag Gültigkeit. Alle Eintrittskarten sind nicht übertragbar. Der Missbrauch von Karten wird mit einer Strafe von 30,-€ belegt. Saisonkarten sind unaufgefordert vorzuzeigen.
     
  8. Die Zulassung von Schulklassen, Zeltlagergruppen und Vereinen, sowie von Sportveranstaltungen wird von der Betriebsleitung besonders geregelt. Bei der Benutzung des Strandbades durch geschlossene Abteilungen, Gruppen oder Schulklassen ist eine verantwortliche geeignete Aufsichtsperson mit Kenntnissen in Erster Hilfe sowie der Selbst- und Fremdrettung zu bestellen. Diese ist verantwortlich, für die Einhaltung der Vorschriften dieser Haus- und Badeordnung und etwaiger sonstiger Anordnungen der Betriebsleitung und ihren Bediensteten zu sorgen. Sie ist ferner für die Sicherheit der Gruppe verantwortlich. Die Rechte und Pflichten des Aufsichtspersonals bleiben dadurch unberührt.
     

Haftung

  1. Der Betreiber haftet grundsätzlich nicht für Schäden der Badegäste. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Badegastes aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, sowie ebenfalls nicht für Schäden, die der Badegast aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen erleidet. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Badegast regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht des Betreibers zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Benutzung der Strandbadeinrichtung, soweit diese nicht, aus zwingenden betrieblichen Gründen teilweise gesperrt ist, sowie die Teilnahme an den angebotenen im Eintrittsgeld beinhalteten Veranstaltungen.
     
  2. Dem Badegast wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das Bad zu nehmen. Von Seiten des Betreibers werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände übernommen. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigung der Sachen durch Dritte.
    Das Einbringen von Geld oder Wertgegenständen in einen durch den Betreiber zur Verfügung gestellten Garderobenschrank oder Wertfach begründet keinerlei Pflichten des Betreibers in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände, insbesondere werden keine Verwahrungspflichten begründet. Es liegt allein in der Verantwortung des Badegastes, bei der Benutzung eines Garderobenschrankes und/oder eines Wertfaches diese ordnungsgemäß zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel sorgfältig aufzubewahren.
     

Benutzung des Strandbades

  1. Die Badezeit dauert maximal bis zum Badeschluss an dem Tag an dem das Bad betreten wurde.
     
  2. Der Badegast ist für das Verschließen des Garderobenschrankes und die Aufbewahrung des Schlüssels selbst verantwortlich. Für verlorene Schlüssel von Schränken und Wertfächern sind vor Aushändigung der Wertsachen 25,-€ Bearbeitungsgebühr bzw. Schlossersatzbeschaffungskosten zu entrichten. In derartigen Fällen ist vor der Aushändigung der Gegenstände das Eigentum an dem Fachinhalt nachzuweisen.
     
  3. Garderobenschränke die nach Betriebsschluss und Saisonmietfächer die nach Saisonende noch verschlossen sind, werden vom Badpersonal geöffnet und die Wertsachen danach als Fundsachen behandelt.
     
  4. Die angebotenen Attraktionen an Land, wie Spielgeräte, sowie im Wasser Sprunganlagen, verlangen Umsicht und Rücksichtnahme auf die anderen Badegäste.

    Die Benutzung der Sprunganlagen geschieht auf eigene Gefahr. Beim Springen ist unbedingt darauf zu achten, dass
    a) der Sprungbereich frei ist.
    b) nur jeweils eine Person das Sprungbrett betritt.

    Das Unterschwimmen/Durchtauchen des Sprungbereichs ist untersagt. Die betrifft auch alle weiteren Stege und Flöße.
     
  5. Ballspiele dürfen nur in den dafür vorgesehenen Bereichen ausgeübt werden.
     
  6. Alle Anlagen und Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Papier, Abfälle und sonstige Gegenstände sind in die dafür aufgestellten Abfallbehälter zu werfen.
     
  7. Das Mitführen von Messern (Springmesser), Schlagringe, Schlagstöcke oder dergleichen (Waffen) ist auf dem gesamten Strandbadgelände verboten.
     
  8. Des Weiteren ist es nicht gestattet:
    a) Bäume; Zäune, Umkleiden oder Brüstungen zu erklettern.
    b) Werbematerial zu verteilen oder Plakate ohne vorherige Genehmigung der Betriebsleitung aufzuhängen.
     
  9. Nichtschwimmer dürfen nur den dafür vorgesehenen Nichtschwimmerbereich benutzen.
     
  10. Beim Naturstrandbad Steegersee handelt es sich um ein eingetragenes Landesdenkmal. Das Betauchen mit entsprechender Ausrüstung ist ohne eine Genehmigung der Badleitung nicht erlaubt.


Ausnahmen

Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen sowie dem Schul- und Vereinsschwimmen können von dieser Haus- und Badeordnung Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.

Wünsche, Anregungen und Beschwerden nimmt das Aufsichts- bzw. Kassenpersonal oder die Betriebsleitung entgegen.

Inkrafttreten

Diese Haus- und Badeordnung tritt zum Saisonbeginn am 06.05.2018 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Badeordnung vom 22.05.1969 außer Kraft.

 

Aulendorf, den 24.04.2018

 

Matthias Burth
Bürgermeister

Chronik: Jungsteinzeitliche Siedlungen im Steeger See

HEIMATKUNDE AULENDORF

Die Gemeinde Aulendorf war bereits im letzten Jahrhundert durch den Fund eines hölzernen Vollscheibenrades, das im »Ried bei Aulendorf« an nicht näher bekannter Stelle zum Vorschein kam, im Kreis der Archäologen bekannt geworden. Aus dem verlandeten Bereich östlich des Steeger Sees meldete H. Forschner 1930 mehrere zum Vorschein gekommene Pfähle und horizontales Holzwerk, allerdings ohne zugehörige Funde. Unweit des Federsees und in der Nachbarschaft der Moorsiedlungen Reute-Schorrenried (Stadt Bad Waldsee), Schreckensee (Gemeinde Wolpertswende) und Musbacher Ried (Gemeinde Ebersbach-Musbach) gelegen (Abb. 30), war es eher merkwürdig, daß in den großen Moorflächen um Aulendorf seitdem keine Siedlungsfunde ans Licht kamen. Die Entdeckung eines jungsteinzeitlichen Siedlungsareals im Steeger See, dem Badsee der Stadt Aulendorf, kam 1990 somit nicht unerwartet. Überraschend war jedoch die Lage unter 2,50 m Wasserbedeckung inmitten des Sees.

Der Aufmerksamkeit der Stadtbehörde Aulendorf ist es zu verdanken, daß diese wichtige Fundstelle unverzüglich dem Landesdenkmalamt bekannt geworden ist. Die Bedeutung der Funde, die badende Jugendliche des nahegelegenen Zeltlagers im Tiergarten beim Wertauchen ans Tageslicht befördert hatten, wurde so umgehend erkannt. Durch die verständnisvolle Mithilfe von Lagerleitung, DLRG-Tauchergruppe und Badegästen konnte das verstreute Fundmaterial wieder zusammengebracht werden. Unser besonderer Dank gilt Bademeister EiseIe und den Herren Fiderer und Wörner von der Stadtverwaltung. Weitere Informationen und Funde erhielten wir durch Herrn Koch, einem Badegast.
Ein erster Tauchgang durch das Landesdenkmalamt Baden-Württemberg im Sommer 1990 zur Überprüfung der Fundverhältnisse und Situation im Steeger See ließ keinen Zweifel daran, daß es sich um eine der wenigen Feuchtbodensiedlungen Oberschwabens handelt, die bis auf den heutigen Tag im freien Wasser erhalten blieben. Die Sichtverhältnisse erwiesen sich im braunen Moorwasser des Sees jedoch als derart schlecht, daß eine gezielte Nachforschung auf die kalte Jahreszeit verschoben werden mußte. Im Winter/Frühjahr 1990/91 führte dann die Pfahlbauarchäologie Bodensee-Oberschwaben des Landesdenkmalamtes eine erste Tauchsondage im Steeger See durch. Ziel dieser Unterwassersondage war es, die Ausdehnung der Siedlung durch Bohrungen und Aufschlüsse zu erkunden, Kulturschichten zu suchen und Proben von Pfählen zu nehmen. Zudem wurde eine systematische Vermessung des Seebodens durch die Fa. Nautik GmbH mit Echolot vorgenommen. Hierdurch wurde sichtbar, daß sich das Siedlungsareal auf einer kaum merklichen Erhebung befindet, die ursprünglich einer Insel- oder Halbinsellage entsprochen haben dürfte. Kulturschichten und Bauhölzer sind erhalten, ihre stratigraphische Gliederung ist aber noch unklar.
Das Fundmaterial bietet ein ganzes Spektrum jungsteinzeitlicher Kulturen. Überraschend waren zunächst verzierte Scherben des Mittelneolithikums (Abb. 31), die sich nach erster Einschätzung den Kulturen Stichbandkeramik bzw. Hinkelstein zuweisen lassen, die sich im Arbeitsgebiet überschneiden. Es sind somit die ältesten Keramikfunde der Jungsteinzeit im Jungmoränengürtel Oberschwabens. – aus einer Zeit, in der erste bäuerliche Pioniere in das Alpenvorland eindrangen. Die wenigen unstratifizierten Scherben aus dem Steeger See reichen noch nicht aus, um mit Sicherheit eine ganze Siedlungsanlage annehmen zu können, sie belegen aber zumindest die vorübergehende Anwesenheit von frühen Siedlern des Mittelneolithikums in der ersten Hälfte des 5. Jt. v. Chr. Von besonderer Bedeutung ist ihr Auftauchen in einem See, konzentrieren sich doch die bekannten Siedlungsplätze der Kulturen Stichbandkeramik und Hinkelstein in Baden-Württernberg auf die Mineralböden der Altsiedellandschaften, vor allem auf die Lößgebiete. Hier wird ein erstes Ausgreifen der Siedler in die Feuchtgebiete faßbar, wie es sich seit neuestern auch am westlichen Bodensee durch Keramik-Einzelfunde von Homstaad und Bodman andeutet. Auch die in ihrer Herkunftsangabe etwas dubiosen Altfunde der Stichbandkeramik vom Federsee erhalten hier eine Bestätigung.

Die nächst jüngere im Steeger See erfaßte steinzeitliche Kulturgruppe, die um 4000 v. Chr. datiert werden kann, ist in Oberschwaben und im mittleren Neckarbecken verbreitet. Die früheste Entdeckung ihrer Keramik, die sich durch Krugformen mit reichem Ritzdekor zu erkennen gibt, wurde in Oberschwaben im südlichen Federseeried gemacht, und vom nahe gelegenen Schussenried erhielt die Kultur ihren Namen. Die Schussenrieder Kultur ist mit reichem Fundmaterial, bestehend aus Geweihgeräten samt Holzschaft, reich verzierter Keramik (Abb. 32,1) und einer Reihe von Steinbeilen und Feuersteinwerkzeugen am Steeger See vertreten. Damit konnte nach den großen Ausgrabungen in den zwanziger Jahren am Federsee und in den fünfziger und sechziger Jahren in Ehrenstein bei Ulm erstmals wieder ein größeres Fundensemble der Schus-senrieder Südgruppe entdeckt werden. Die Sondagen des Projekts Bodensee-Oberschwaben hatten ab 1979 im Musbacher Ried und in Alleshausen-Hartöschle am nördlichen Federsee nur kleine Stichproben von Schussenrieder Funden ans Licht gebracht.
Eine weitere Kulturgruppe, die Pfyn-Altheimer Gruppe Oberschwabens, ist erst vor wenigen Jahren in ihrer Bedeutung erkannt worden. Sie verbindet Elemente der Pfyner Kultur des Bodenseeraumes mit solchen der Bayerischen Altheimer Kultur. Am Steeger See ist sie durch zahlreiche Funde vertreten. Erste Datierungen des Archäodendrologischen Labors Hemmenhofen aus den Pfahlproben , mit jahrgenauen Schlagdaten zwischen 3731- 3723 v. Chr., sind dieser Kulturgruppe zuzurechnen. Die weitgehend zeitgleichen Daten der benachbarten Siedlung Reute-Schorrenried, die ausschließlich Fundmaterial der Pfyn-Altheimer Gruppe lieferte, legen diesen Schluß nahe. Im Steeger See sind vor allem grobe Töpfe mit schlickgerauhter Oberfläche und Töpfe mit flächendeckender Fingereindruckzier (Abb. 32,3) gefunden worden.
Ein einzelnes Gefäß vom Steeger See, eine sog. Ösenleistenflasche (Abb. 32,2), zeugt von Einflüssen der Michelsberger Kultur, deren Hauptverbreitungsgebiete jenseits der Schwäbischen Alb liegen. Das Gefäß gehört in eine jüngere Stufe der Michelsberger Keramikentwicklung. Da Michclsberger Gefäße in den Ufer- und Moorsiedlungen des Raumes Bodensee-Oberschwaben im Milieu der Schussenrieder und Pfyner Kultur auftreten, dürfte auch der vereinzelte Fund vom Steeger See keine eigene Siedlungsphase repräsentieren. Wahrscheinlich gehört er in den Zusammenhang der Schussenrieder Funde, leider kann er aber stratigraphisch noch nicht zugewiesen werden.

Naturgemäß tauchen nach ersten Einblicken in eine unbekannte Ufersiedlung zunächst mehr Fragen auf als Antworten. So müssen die Ausdehnung der verschiedenen Siedlungen, die Erhaltung ihrer Kulturschichten sowie das Verhältnis der einzelnen jungsteinzeitlichen Kulturen zueinander vor Ort erst detailliert abgeklärt werden. Probleme bringt auch die. Lage innerhalb eines öffentlichen Freibades mit sich, welches sich im Sommer regen Besuches erfreut. Die Fragen, die der Steeger See in archäologischer Sicht aufgeworfen hat, werden in den nächsten Jahren in weiteren Unterwassersondagen abzuklären sein. Es bestehen berechtigte Hoffnungen, neue Erkenntnisse zur frühesten bäuerlichen Besiedlung Oberschwabens zu erhalten. Besonders interessant ist dabei die Frage, wie die Fundschichten so weit unter Wasser gerieten. Der Steeger See ist in der oberschwäbischen Seenplatte ein Sonderfall. Er dürfte zwar – wie viele andere Seen auch – auf ein Toteisloch zurückgehen, doch liegt er nicht im Hügelland, sondern direkt in der Talaue der Schussen. Das Flüßchen fließt heute nur wenige Meter neben dem See vorbei  (Abb. 30). Die Verfüllung der Talebene durch Auelehm dürfte hier den Ausschlag zum Anstieg des Wasserspiegels gegeben haben. Zwischen der Entwaldung des umgebenden Hügellandes bzw. der damit verbundenen Erosion seit der Jungsteinzeit und der Seengeschichte dürften somit direkte Zusammenhänge bestehen. Dies wäre ein vielversprechender Ansatzpunkt zur weiteren Erforschung der Siedlungs- und Naturgeschichte des Schussentales. Ein naturwissenschaftliches Untersuchungsprogramm ist jedoch noch nicht begonnen worden.
Die Probleme auf der denkmalpflegerischen Seite bestehen hauptsächlich im Schutz offenliegender Funde und Kulturschichten vor Badebetrieb, unbefugter Ausbeutung und Erosion. Zu diesem Zweck ist eine fachkundige Abdeckung des fraglichen Areals in Zusammenarbeit mit dem Wasserwirtschaftsamt Ravensburg geplant. Die Tauchuntersuchungen und Vermessungsarbeiten, die 1992 fortgesetzt werden, dienen nicht zuletzt auch der Vorbereitung dieser Schutzmaßnahmen.

Joachim Köninger, Helmut Schlichtherle

Chronik: Pfahlbauten im Naturfreibad Steegersee

HEIMATKUNDE AULNDORF:Tauchsondagen in einer neuentdeckten Fundstelle

Joachim Köninger

Die Gemeinde Aulendorf stand schon mehrmals im Mittelpunkt archäologischen Interesses.

Neben einer römischen Villa, etwas oberhalb der älteren Ortsteile von Aulendorf gelegen, sorgte vor allem ein Wagenrad, bekannt als das „Aulendorfer. Wagenrad“, aus den Torfstichen im Schnepfenried für Aufregung
in der Fachwelt. Erst in jüngster Zeit wurden weitere FundsteIlen im Ried um den Steegersee bekannt, deren  Kenntnis dem Nachlaß des 1959 verstorbenen Amateurarchäologen Dr. Heinrich Forschner aus Biberach zu verdanken ist. Unter ihnen sind Hinweise auf Reste von Pfahlbauten vorhanden, auf die der Landwirt Stein- hauser beim Bau der heute noch stehenden windradgetriebenen Wasserpumpe am nordwestlichen Rand des Steegerseemoores in den dreißiger Jahren stieß. Seitdem sind keine FundsteIlen aus den Mooren um Aulendorf mehr bekannt geworden.

Vor allem durch die großen Grabungen des Urgeschichtlichen Forschungsinstituts der Universität Tübingen in den 20er und 30er Jahren im benachbarten Federseeried waren die urgeschichtlichen Moordörfer Oberschwabens ‚ einer breiten Öffentlichkeit bekanntgeworden. Den weniger spektakulär sondierten jungsteinzeitlichen und bronzezeitlichen Siedlungen in den kleineren Mooren und Seen, z. B. am Schreckensee, Olzreuter See und Ilmensee war zumindest in der breiten Öffentlichkeit ein geringerer Bekanntheitsgrad beschieden. Durch die Wiederaufnahme der Pfahlbauforschung in Oberschwaben 1979 durch das Landesdenkm:alamt Baden- Württemberg kam es neben Sondagen und Ausgrabungstätigkeiten im Federseegebiet auch zu kleineren Untersuchungen im nahe‘ bei Aulendorf gelegenen Musbacher Ried und im Schorrenriedbei Reute/Bad ‚Waldsee. Die dort angetroffenen .Hausreste und Siedlungsabfälle bestätigen die Annahme, daß jungsteinzeitliche Siedlungen in teilweise guter Erhaltung auch hier noch zu erwarten sind.
Die besondere Bedeutung der Ufer und Moorsiedlungen besteht in der Erhaltung von organischen Materialien, also organischen Gerätschaften,  hölzernen Hauskonstruktionselementen oder Textilien und Schmuck im Torf oder im Schlamm der Riedseen unter Luftabschluß. Moor- und Ufersiedlungen, die unter dem Begriff Pfahlbauten zusammengefaßt werden können, sind aus diesem Grunde eine urgeschichtliche Quelle von besonderer Bedeutung.

Die überwiegende Anzahl der bislang bekannten Pfahlbauten Oberschwabens entstammt den Mooren, deren Entstehung durch Verlandungsprozesse der Gletscherseen und Toteislöcher nach der letzten Eiszeit in der Folge des allgemeinen Rückzuges der Gletscher aus dem Alpenvorland zu erklären ist. Wenige FundsteIlen befinden sich dagegen in solchen Moorseen, deren Verlandung durch besondere lokale Umstände bis heute nicht stattgefunden hat. Es handelt sich entweder um besonders tiefe Gewässer, so daß organische Rückstände Landgewinn nur an den flachen Randzonen erlaubte, oder Quellen verhinderten eine Verlandung. Letzteres dürfte für die Existenz des Steeger Sees verantwortlich sein, der mit einer verhältnismäßig geringen Tiefe von max. 5-6 m durch natürliche Ablagerungen schon längst einem Veriandungsprozeß anheimgefallen sein müßte. Die Entdeckung von Pfahlbauresten in diesem dicht am Bachbett der Schussen gelegenen Moorsee war eine gelungene Überraschung. Der Aufmerksamkeit der Stadtbehörde Aulendorf, des Bademeisters, des Hauptamtes und der Bauverwaltung ist es zu verdanken, daß die Entdeckung dieser wichtigen FundsteIle unverzüglich dem Landesdenkmalamt bekannt geworden ist. Die Bedeutung der Fundstücke, die badende Jugendliche des nahegelegenen Zeltlagers in Tiergarten beim Wettauchen ans Tageslicht beförderten, wurde so umgehend erkannt.
Zunächst nahm Dr. H. Schlichtherle von der Arbeitsstelle Hemmenhofen des Landesdenkmalamtes aus die Nachforschungen in die Hand. Durch Badegäste und DLRG-Taucher konnte das verstreute Fundmaterial wieder zusammengebracht werden.

Ein Tauchgang durch Taucher des Landesdenkmalamtes im Sommer 1990 zur Überprüfung der Fundverhältnisse und Situation im Steeger See ließ keine Zweifel daran, daß es sich um eine der wenigen Pfahlbauten Oberschwabens handelt, die sich unter Wasser erhalten haben. Im Winter/ Frühjahr 1990/91führte dann die Pfahlbauarchäologie Bodensee-Oberschwaben des Landesdenkmalamtes eine erste Tauchsondage im Steeger See durch. Das Ziel dieser Unterwassersondage war es, die Ausdehnung der Siedlung durch Bohrungen zu ergründen, sowie Proben von Pfählen und den vorhandenen Siedlungsablagerungen zu nehmen und sie der wissenschaftlichen Bearbeitung durch Biologen und Dendroarchäologen zu- zuführen, um Aufschlüsse zum Alter der Siedlung sowie zur Zusammensetzung der pflanzlichen Siedlungsablagerungen zu erhalten. Da diese .Kulturschichten“ zu großen Teilen aus den Abfällen der jungsteinzeitlichen Besiedler bestehen, sind durch die Analyse von Sämereien und Pollen wichtige Ergebnisse zu den damaligen Nahrungsgewohnheiten sowie über die natürliche Vegetation in der näheren Umgebung zu erwarten. Eine systematische Vermessung des Seebodens mit Echolot wurde vorgenommen.
Erste Ergebnisse der Auswertung durch das Archäodendrologische Labor in Hemmenhofen liegen schon vor. So konnte nachgewiesen werden, daß eines der jungsteinzeitlichen Dörfer um 3640 v. Chr. errichtet worden ist.

Das Fundmaterial bietet ein unerwartet reichhaltiges Spektrum jungsteinzeitlicher Kulturen, die zumindest an der verschiedenen Ausprägung ihrer Keramik, was die Tonqualität und Formgebung betrifft, definiert sind und daran auch erkannt werden können. Diese Kriterien rühren einfach daher, daß das Fundgut aus der Jung-
steinzeit vom keramischen Fundmaterial dominiert wird.
Überraschend waren zunächst Scherben der sogenannten Stichbandkeramik bzw. Hinkelsteingruppe, die bis-
lang in Oberscbwaben nur durch wenige Scherben aus dem Federseebecken vertreten war und deren Hauptverbreitungsgebiet sich in den sogenannten Altsiedelgebieten mit fruchtbarer Lößbedeckung befindet. Aus diesem Grunde waren Funde dieser vorgeschichtlichen Epoche aus dem älteren Abschnitt der Jungsteinzeit im Jungmoränengebiet Oberschwabens nicht zu erwarten. Sie belegen damit zumindest die vorübergehende Anwesenheit von Siedlern der Hinkelsteingruppe in den weniger fruchtbaren Landschaften des nordalpinen Jungmoränengürtels. Die Datierung der Kulturgruppe durch 14-C Daten um 5000 v. Chr. liegt entschieden vor der ersten gut faßbaren Besiedlung Oberschwabens durch Ackerbau treibende jungsteinzeitliche Kulturen im ausgehenden 5. Jahrtausend vor unserer Zeitrechnung, also etwa um 4200 v. Chr.
Die nächst jüngere im Steeger See erfaßte steinzeitliehe Kulturgruppe, die um 4000 v. Chr. datiert werden kann, ist in Oberschwaben und dem mittleren Neckarland verbreitet. Die früheste Entdeckung von Keramik dieser Kultur, die sich durch Krugformen mit reichem Ritzdekor zu erkennen gibt, wurde in Oberschwaben im südlichen Federseeried gemacht und erhielt ihren Namen vom nahegelegenen Bad Schussenried. Die „Schussenrieder Kultur“ ist in einem reichen Fundmaterial, bestehend aus Geweihgeräten samt Holzschaft, reich verzierter Keramik und einer Reihe von Steinbeilen und Feuersteinwerkzeugen am Steeger See vertreten.
Damit konnte nach den großen Ausgrabungen im südlichen Federseeried durch das Tübinger Forschungsinstitut in den 20er Jahren erstmals wieder ein Fundensemble dieses Zuschnitts im Schichtzusammenhang aufgedeckt werden. Die in der damaligen Zeit mit entsprechend weniger feinen Ausgrabungsmethoden geborgenen Fundkomplexe können durch die neu im Schichtzusammenhang gehobenen Funde vom Steeger See in ihrer Zusammensetzung überprüft werden.
Nur ein Gefäß, eine sogenannte Ösenleistenflasche, zeugt von Einflüssen der Michelsberger Kultur, deren Hauptverbreitungsgebiet am Niederrhein, dem Rhein-Maingebiet und im mittleren Neckarraum zu finden ist.

Das Michelsberger Gefäß, leicht an seinem Rundboden und seiner Ösenleiste zu erkennen, gehört in eine jüngere Entwicklungsstufe innerhalb der Michelsberger Keramikentwicklung. Zu welcher „heimischen“ Kulturgruppe das Michelsberger Gefäß zu rechnen ist, kann nicht abschließend geklärt werden, da es keiner Kulturschicht zugewiesen werden kann. Das Schussenrieder Fundmaterial der Moorsiedlung Ehrenstein bei Ulm belegt zwar die Anwesenheit von Michelsberger Elementen innerhalb eines Schussenrieder Fundkomplexes, andererseits ist Michelberger Keramik in Stationen der Pfyn-Altheimer Gruppe Oberschwabens vorhanden, die in der Station im SteegerSee durch ein umfangreiches Inventar vertreten ist.
Der Pfyner Keramikkomplex mit Elementen der in Niederbayern ansässigen Altheimer Kultur ist das jüngste vorgeschichtliche Fundensemble vom Steeger See. Seine Verknüpfung mit dendrochronologisch ermittelten Daten um 3640 v. Chr. scheint wahrscheinlich zu sein. Die Datierungen der Feuchtbodensiedlungen von Reute bei Bad Waldsee und von Musbach um 3720 v. Chr. und 3700 v. Chr., die ebenso Fundmaterialien der Pfyn-Altheimer Gruppe lieferten, legen diesen Schluß nahe. Im Steeger See besitzen die Pfyn-Altheirner Funde neben der Schussenrieder Kultur den größten Anteil am Fundaufkommen. Die Entdeckung bei Aulendorf reiht sich dabei in eine Kette von Siedlungen der Pfyn-Altheimer Gruppe entlang der Schussen bis ins Federseebecken ein. Der kurze Überblick über das Fundmaterial vom Steeger See zeigt die Anwesenheit einer ganzen Reihe neolithischer Kulturen von der älteren Jungsteinzeit bis zur jüngeren Jungsteinzeit. Anhand der Kulturschichtablagerungen und der Gewichtung im Gesamtfundspektrum vom Steeger See kann zumindest von zwei Besiedlungen durch die Schussenrieder Kultur und die Pfyn-Altheimer Kulturgruppe ausgegangen werden. Die wenigen Scherben der Hinkelsteiner Gruppe belegen zunächst lediglich die Anwesenheit früherer Siedler und lassen aufgrund der geringen Fundmenge noch nicht unbedingt auf eine ganze Siedlung schließen.

Naturgemäß tauchen nach ersten Einblicken in eine unbekannte Ufersiedlung zunächst mehr Fragen auf als Antworten. So müssen die Ausdehnungen der verschiedenen Siedlungen, die Erhaltung ihrer Kulturschichten sowie das Verhältnis der einzelnen jungsteinzeitlichen Kulturen zueinander vor Ort erst detailliert abgeklärt werden. Probleme bringt auch die Lage innerhalb eines öffentlichen Freibades mit sich, welches sich im Sommer regen Besuches erfreut. Die Fragen, die der Steeger See in archäologischer Sicht aufgeworfen hat, werden in den nächsten Jahren in weiteren Unterwassersondagen abzuklären sein. Es bestehen berechtigte Hoffnungen, neue Erkenntnisse zur frühesten bäuerlichen Besiedlung Oberschwabens zu erhalten. Die Flußtalgeschichte der Schussen an ihrem Oberlauf könnte in neuem Lichte betrachtet werden. Neue Erkenntnisse zur Schussenrieder Kultur und ihrer inneren Gliederung sind ebenso zu erwarten. Last not least ist mit weiteren Erkenntnissen zur Pfyn-Altheimer Gruppe, deren Präsenz in Oberschwaben eben erst vor zehn Jahren offenkundig wurde, zu rechnen.
Die Probleme auf der denkmalpflegerischen Seite bestehen hauptsächlich im Schutz offenliegender Funde und Kulturschichten vor Badebetrieb und Erosion. Insbesondere die pflanzliche Konsistenz der Kulturschichten vermag durch moderne naturwissenschaftlich-archäologische Untersuchungen wichtige Beiträge zur Rekonstruktion der jungsteinzeitlichen Landschaft und Auskunft über Wirtschaft und Nahrungsgewohnheiten der damaligen Siedler zu geben. Der Schutz dieser hervorragenden Bodendenkmäler muß über die Jahre gewährleistet werden. Zu diesem Zwecke ist die fachkundige Abdeckung des fraglichen Areals in Zusammenarbeit mit dem Wasserwirtschaftsamt Ravensburg geplant.

Zum Schluß meines kleinen vorläufigen Berichts bedanke ich mich herzliehst für die Unterstützung, die der Grabungsmannschaft seitens der Stadt Aulendorf zuteil geworden ist. Für persönliche Hilfe bedanken wir uns beim Bademeister, Herrn Eiseie, den Herren Lerner und Hasenmaile sowie unseren Vermietern in Tiergarten.

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